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Priv.-Doz. Dr. med. Gratiana Steinkamp
Dipl.-Psych. Dr. Gerald Ullrich

Bürgersteig oder Gehweg? Gedanken zu Mobilität und Leinenzwang in Schwerin

asd

Der Radentscheid in Schwerin, mit dem der Radverkehr weiter aufgewertet werden soll, hat in den letzten Wochen einige Aufmerksamkeit erlangt. Anfang März konnten die Initiatoren über 5000 Unterschriften dafür vorlegen. Zweifellos ein starkes Zeichen.

Dass der Radverkehr in Schwerin ebenso wie in allen anderen deutschen Städten aufgewertet sollte, ist das Gebot der Stunde, das steht außer Frage. Es lohnt allerdings, genauer hinzusehen, zumal auch der ADFC Schwerin auf seiner Homepage den irreführenden Eindruck erweckt, als seien die Interessen der Fußgänger und die der Radfahrer quasi deckungsgleich. Beide werden als schwächste Teilnehmer des Verkehrs dargestellt bzw. bezeichnet. Faktisch ist es anders: es sind nur die Fußgänger die Schwächsten, während der Radverkehr sich in Schwerin unter großzügiger und eigentlich inakzeptabler Duldung und Förderung der Stadtverwaltung zu Lasten der Fußgänger ausgeweitet hat. Zentrale Stellschraube für diese dramatische Fehlentwicklung ist ein unscheinbares und vermutlich von allen Verkehrsteilnehmern nicht richtig gelesenes Verkehrszeichen, das Zusatzzeichen 1022-10, das den Radverkehr auf den Gehwegen erlaubt.

Zusatzzeichen 1022-10
Es besagt, dass Radfahrer auf Gehwegen »zu Gast« sein dürfen, womit sie Fußgänger weder gefährden noch behindern dürfen. Letzteres impliziert (und verlangt explizit) eine Schrittgeschwindigkeit sowie das eventuelle Absteigen, wenn es die Situation erfordert. Die Realität sieht bekanntlich ganz anders aus, entweder weil diese Regeln nicht gekannt oder zum eigenen Vorteil bewusst ignoriert werden. Radfahrer betrachten den Gehweg wie einen Radweg, fahren also überwiegend zu schnell, sehen auch keinen Grund für Rücksichtnahmen, sondern klingeln sich den Weg frei. Fußgänger, die zufällig doch über ihre Rechte Bescheid wissen, nämlich dass sie grundsätzlichen Vorrang auf dem für Räder bloß freigegebenen Gehweg besitzen, werden im Zweifel auch schon mal rüde angeranzt, dass hier das Radfahren erlaubt sei und man Platz zu machen hätte.

Die überwiegende Unwissenheit der Verkehrsteilnehmer über die zu befolgenden Regeln beim Zusatzzeichen 1022-10 führen allerdings auch auf der Straße zu Problemen. Denn auch Autofahrer sind diesbezüglich zumeist ahnungslos und bilden sich ein, sie könnten Radfahrer von der Fahrbahn hupen oder drängen, wenn diese statt auf dem freigegebenen Gehweg weiterhin die Fahrbahn benutzen (jederzeit erfolgreich zu „testen“ auf der Werderstraße). Dabei war dies seitens der Verwaltungsvorschrift genauso gedacht: die Freigabe sollte dem langsamen Radverkehr das Ausweichen auf den Fußweg erlauben, während der zügige Radverkehr auf der Fahrbahn zu bleiben hat, wo er auch hingehört.

Bislang bewegen wir uns noch auf dem schmalen Grat des Lamentierens über mangelnde Einhaltung von Verkehrsregeln zulasten überwiegend der Fußgänger. Auch die Stadtverwaltung ist beim Zusatzzeichen 1022-10 allerdings an Regeln gebunden, und diese Regeln sollen sicherstellen, dass auch nach der Freigabe des Gehwegs noch zumutbare Bedingungen für den Fußverkehr resultieren. Hierfür bedarf es nämlich nicht nur Regeln einhaltender Radfahrer, sondern auch vertretbarer Rahmenbedingungen: Die Gehwege müssen ausreichend breit und das Verkehrsaufkommen darf nicht zu hoch sein. Beides wird durch entsprechende Vorschriften präzisiert, insofern das Schild überhaupt nur für Gehwege zulässig ist, die eine Mindestbreite von 2,50 m aufweisen. Wo dies der Fall ist, darf das stündliche Verkehrsaufkommen dann zusätzlich nicht über 70 Personen und 30 Radfahrer hinausgehen. Bei 4 m breiten Gehwegen dürfen es nicht mehr als 150 Personen und 50 Radfahrer pro Stunde sein.

Ob durch Messungen belegt werden kann, dass diese Vorgaben in Schwerin überall eingehalten wurden, wo die Stadt großzügig diese Schilder aufgestellt hat, darf bis zum Beweis des Gegenteils bezweifelt werden.

In Schwerin wird die Situation noch dadurch bedeutsam verschärft, dass die für niemanden nachvollziehbare Logik, nach der Gehwege hier freigegeben und dort nicht freigegebenen sind, bei den Regeln ohnehin eher freizügig interpretierenden Radfahren dazu geführt hat, dass diese nun selbst entscheiden, wo sie einen Gehweg flugs zum Radweg umfunktionieren – was mindestens überall dort der Fall ist, wo der Straßenbelag durch Kopfsteinpflaster für sie unangenehm ist.

Bürgersteig oder Gehweg?
Nun mag man einwenden, dies alles sei kleinkariert und »spießig«. Für eine gute Sache (stadtökologisch positiv zu wertender Radverkehr) müssten Fußgänger und Radfahrer füreinander »Toleranz« zeigen, wie es unser Baudezernent Nottebaum einmal auf einer Podiumsdiskussion erklärte. Demgegenüber wird hier explizit für das Gegenteil argumentiert und zwar, weil ich in vollem Ernst diese verkehrspolitische Akzentsetzung in Schwerin für eine »dramatische« Fehlentwicklung halte. (Dass es andernorts dasselbe ist, sei hier nur am Rande vermerkt).

Dies wird deutlicher, wenn man sich einen Moment darauf besinnt, was sich durch die Freigabe der Gehwege sowie durch die beschriebenen Fehlverhaltensweisen von Radfahren auf den Gehwegen in Wahrheit verändert hat. Dafür ist es nützlich, sich die umgangssprachliche Bezeichnung Bürgersteig in Erinnerung zu rufen. Diese lässt anklingen, dass es sich um einen ausgewiesenen Bereich handelt, wo der Bürger sich aufhalten und wo Bürger sich begegnen können und sollen. Der Fachbegriff »Gehweg« lässt hingegen nur den Verkehrsaspekt anklingen. Aber der Bürgersteig ist eben nicht nur ein Bereich für die Fortbewegung, wenn man von A nach B möchte, sondern er soll gerade durch die klare Abgrenzung zur Fahrbahn einen sicheren, ungeregelten Aufenthalt von Fußgängern ermöglichen. Diese benötigen, wie es der 1985 gegründete Verein FUSS e.V. treffend formuliertekeine Regeln für ihren »Verkehr«. Deshalb gibt es zum Beispiel auch keine Vorschrift, auf Fußwegen rechts zu gehen (wie Radfahrer gerne glauben und erwarten). Der Bürgersteig ist vielmehr der sichere Ort, wo man im Gehen miteinander plaudern kann, was das nebeneinander Gehen voraussetzt. Wo man beim Gehen und Schauen jederzeit anhalten oder einen Schritt nach rechts oder links machen darf. Es ist der sichere Ort, wo Kinder in der Öffentlichkeit das freie Laufen erproben können oder miteinander herumtollen und rennen können. Achtung und Stopp gilt für die Bordsteinkante, nicht für den Gehweg! Es ist der Ort, wo man den Hund ausführt oder die betagte Mutter an ihrem Rollator in der frischen Luft begleitet. Und vieles mehr.

Als wir vor gut 15 Jahren nach Schwerin zogen und sahen, dass die Stadt ausgerechnet die Flanierwege um den Pfaffenteich für den Radverkehr freigegeben hatte, konnten wir dies kaum fassen, zumal es auch unter touristischem Aspekt an dieser Stelle nur als geschäftsschädigende Maßnahme angesehen werden kann. Immer wieder werden Touristen hier beim Flanieren überrascht und erschreckt, weil sie (eigentlich vollkommen zurecht) hier nicht mit Radfahren rechnen.

Zugegeben: damals war es nur sonderbar und unverständlich, aber es schien kein wirkliches Problem, denn man kam erstaunlich gut miteinander zurecht. Aber die Verhältnisse haben sich zwischenzeitlich gründlich geändert, und zwar sowohl durch eine deutliche Zunahme des Radverkehrs als auch durch einen mittlerweile aggressiven Egoismus von Radfahrern, anstelle der Rücksichtnahme, die die Freigabe des Gehwegs laut 1022-10 eigentlich unterstellt.


Leinenzwang für Kleinkinder
Den größten Schaden, und das rechtfertigt in meinen Augen auch die eingangs gebrauchte Formulierung »dramatische Fehlentwicklung«, haben in Schwerin die Familien mit kleinen Kindern. Wenn man sich in Erinnerung ruft, wofür eigentlich ein Fußweg als Bürgersteig gedacht ist und was er an Potential jenseits der bloßen »Verkehrsfläche« hat, die A mit B verbindet, dann ist es ein gravierender Eingriff in die Lebensqualität dieser Menschen und insbesondere in den Aktionskreis (Spielraum!) von Kindern, der durch die Freigabe der Gehwege stattgefunden hat.

Es ist bedrückend mit anzusehen, wie Eltern ihre bewegungs- und erkundungsfreudigen Kleinen andauernd an der Hand führen oder zu sich zurückrufen müssen, weil die Radfreigabe aus dem Bürgersteig einen Verkehrsweg gemacht hat. Faktisch besteht so für die Kleinen ein Leinenzwang wie für die Hunde.

Familien mit kleinen Kindern, alte Menschen und Behinderte, Hundehalter, Touristen und sonstige Fußgänger – in dieser Reihenfolge – bezahlen mit einer empfindlichen Einbuße an Lebensqualität auf dem Bürgersteig de facto den Preis für die verbesserte Mobilität der Radfahrer in Schwerin!

Zugegeben: das müsste nicht so schlimm sein, wenn sich die Radler an die Regeln hielten, die unter dem Zusatzzeichen 1022-10 eigentlich verlangt werden. Aber auch dafür tut die Stadt nichts! Und der Appell an wechselseitige Toleranz kleistert die tatsächlichen Interessenkonflikte und die ungleiche Aufteilung der Vor- und Nachteile bloß zu.

Wie konnte es dazu kommen?
Da die Probleme so offensichtlich und eigentlich hinlänglich bekannt sind, mag man sich fragen, wie es eigentlich überhaupt so weit kommen konnte. Hierzu haben nach meinem Eindruck drei wesentliche Faktoren beigetragen:

1. Fußgänger sind wir alle – und deshalb scheint es keiner Lobby zu bedürfen
Während der Autoverkehr und inzwischen auch der Radverkehr durch Verbände in der Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen gut vertreten sind, gilt das für Fußgänger nicht. Zwar gibt es seit 1985 den FUSS e.V. zu eben diesem Zweck, der aber mit bundesweit etwa 1000 Mitgliedern naturgemäß bloß Informationen aufbereiten, aber kaum eigenen Druck aufbauen kann. Zum Vergleich: allein die Stadtgruppe Schwerin des ADFC zählt inzwischen knapp 400 Mitglieder, bundesweit sind es 200.000. Und die Interessen der Autofahrer werden bekanntlich durch eine noch einmal vielfach höhere Mitgliederstärke ihrer Verbände vertreten (und sind zumal in Deutschland schon beinahe in die DNA vieler Bürger eingesickert).

2. Bequemlichkeit der Radfahrer, gepaart mit Feigheit der Verwaltung 
Die ganze Misere wäre kaum zustande gekommen, wenn die Bequemlichkeit (und der Egoismus) der Radfahrer nicht einen entscheidenden Beitrag geleistet hätte. Dies gilt in doppelter Hinsicht. Erstens und als wichtigster Einflussfaktor wird das in Schwerin häufig anzutreffende Kopfsteinpflaster verständlicherweise als sehr lästig empfunden, an manchen (wenigen) Stellen birgt es sogar ein wirkliches Gefährdungspotential. Da weicht man dann nur zu gern auf Fußwege aus – man »schädigt« damit ja vermeintlich niemanden.

Zweitens gibt es eine (größer werdende) Gruppe von Radfahrern, die aus einem subjektiven Sicherheitsbedürfnis heraus meinen, ihnen sei die Benutzung der »gefährlichen« Straße nicht zuzumuten, weshalb sie sich berechtigt fühlen, ersatzweise den Fußweg zu benutzen. Dass das Bedienen gefühlter Gefahren (nicht nur hier) ein Irrweg ist, wäre einen eigenen Beitrag wert. Hier mag nur der Hinweis genügen, dass erstens die Unfallgefahr auf den Straßen in Schwerin im Verlauf der letzten 20 Jahre um circa 20 % heruntergegangen und nicht etwa gestiegen ist, wie jedermann dem frei zugänglichen Statistischen Jahrbuch der Stadt Schwerin entnehmen kann. Und zweitens sind die Unfallzahlen absolut betrachtet auf einem vergleichsweise niedrigen Stand – jedenfalls wenn die Leute, die heute gern die vermeintliche Gefährlichkeit des Straßenverkehrs beklagen, sich einmal vergegenwärtigen würden, wie hoch die absoluten Unfallzahlen waren, als sie selbst Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr (auf der Fahrbahn!) waren. Pikanterweise wird von denselben Radfahrern übrigens billigend in Kauf genommen, dass ihr Ausweichen auf den Fußweg zu einer objektiv höheren Unfallgefahr für die Fußgänger wird! (Dasselbe findet sich dann übrigens beim Abstandhalten: während Radfahrer energisch vom PKW erwarten, es möge 1,50m Abstand beim Überholen einhalten, nimmt man es beim Vorbeifahren an Fußgängern auf Gehwegen selbst nicht so genau – oder sehr genau, nämlich ganz eng, was mindestens ein Erschrecken bei diesen provoziert bzw. eine reale Unfallgefahr heraufbeschwört, weil eben nicht gesichert – und auch nicht vorgesehen – ist, dass Fußgänger einfach stets nur geradeaus gehen).

Dass das Kopfsteinpflaster das Radfahren unattraktiv macht, und dass Letzteres stadtökologisch das Gegenteil dessen ist, was einer Stadt heutzutage gelegen sein kann, bedarf keiner weiteren Diskussion. Und an genau diesem Punkt beginnt die Feigheit der Stadtverwaltung als Treiber zu wirken. Denn die versteckt sich überall hinter dem vermeintlichen »Denkmalschutz«, nämlich wenn es darum gehen würde, die Schweriner Straßen in eine dem aktuellen Verkehr gemäße Form zu bringen. Hierzu bedürfte es nicht einmal einer vollständigen Aufgabe des Pflasters. Selbst mit einer eingeebneten Fahrspur im Kopfsteinpflaster wäre dem Radverkehr bereits gedient und es würde die Neigung zum ersatzweisen Wechsel auf den Fußweg gebremst.

Wenn es denn so sei, dass die hiesigen Denkmalschützer besonders bornierte und hart gesottene Vertreter ihres Standes sind, dann muss man als Stadtverwaltung eben einmal Flagge zeigen und ein Kräftemessen hart auf hart praktizieren. Dazu würde dann gehören aufzuzeigen, dass es überhaupt nicht nachvollziehbar ist, weshalb wir auf den Straßen zum Nachteil einer angemessenen Nutzung durch Radverkehr die weitgehend unveränderte Wiederherstellung des »Originals« dulden sollen, wo wir dies beim Wohnen und in den Häusern längst schon nicht tun. Dort haben wir zu Recht eine Anpassung an den aktuellen Wohnbedarf und -komfort: die Toilette auf halber Treppe und andere Abscheulichkeiten des Originals wurden selbstverständlich geopfert.

Ein engagiertes Einsetzen der Stadtverwaltung für einen zeitgemäßen innerstädtischen Verkehr würde zum Beispiel auch beinhalten, dass man dem hiesigen Denkmalschutz vorhielte, wie andere Städte dieselben Probleme besser gelöst haben. Bamberg etwa, oder Bern, um nur zwei gute Beispiele zu nennen, die zufällig aus eigener Anschauung diese zeitgemäße Harmonisierung von Verkehrsbedarf und Denkmalschutz viel erfolgreicher gelöst haben. Und beide Städte müssen sich in Sachen Denkmalschutz hinter Schwerin wahrlich nicht verstecken, im Gegenteil: sie sind Weltkulturerbe!

3. Der lachende Dritte
Ein dritter wichtiger Faktor für die Schweriner Fehlentwicklung ist schließlich ein hier kaum in Erscheinung getretener Verkehrsteilnehmer: der Autoverkehr. Tatsächlich sind die Autofahrer die lachenden Dritten bei dem ganzen Geschehen. Sie haben nur Vorteile, wenn die »lästigen« Radfahrer endlich von der Straße auf den Gehweg ausweichen. Die Radler hingegen haben damit sowohl Vorteile (Bequemlichkeit) als auch Nachteile (Fußgänger als Hindernisse). Und die Fußgänger schließlich, sie haben nur Nachteile, weil durch die vielleicht gut gemeinten Entscheidungen der Stadtverwaltung ihr Bürgersteig zu einem Verkehrsweg degradiert wurde, bei dem alles das, was den Bürgersteig sonst noch auszeichnet, verloren geht oder mindestens prekär wird.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?!

Fazit
Wir brauchen in Schwerin keinen Radentscheid, sondern eine vernünftige innerstädtische Verkehrspolitik, bei der nicht die Interessen der tatsächlich Schwächsten der Mobilität zuliebe untergepflügt und mit der Aufforderung zu mehr Toleranz verkleistert werden.

Bezeichnenderweise hat zum Beispiel die Stadt Bern, die sich zum Ziel gesetzt hat, »Velohauptstadt der Schweiz« zu werden, ein Fachstelle für Fuss- und Radverkehr  eingerichtet, mit der die eigenständigen Interessen der Fußgänger schon im Titel sichtbar werden. Diese Fachstelle soll den »Langsamverkehr« in der Stadt befördern. Man sollte anhand der unterschiedlichen Konnotationen von Bürgersteig und Gehweg eben auch im Blick behalten, dass es um mehr als bloß um Mobilität geht – und dass die Mobilität, auch wenn sie gute Chancen hat, zur heiligen Kuh der Gegenwart zu werden, nicht alles ist.

Den „Radentscheid“ sollte die Stadt nutzen, um dem Radverkehr in Schwerin eine ordentliche Basis zu geben, nämlich durch z.B. eine eigene Spur im Kopfsteinpflaster auf Straßen mit moderatem Verkehrsaufkommen und mit eigenem Fahrbereich auf Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen – was in dem (zudem geschwindigkeitsreduzierten) innerstädtischen Bereich ohnehin kaum irgendwo der Fall ist. Die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr sollte allenfalls eng umschriebenen Ausnahmen vorbehalten bleiben und es sollte die Priorität der Fußgänger dann ausreichend deutlich gemacht werden.

Übrigens, der Verfasser dieser Zeilen hat aus »ideologischen« Gründen schon immer auf ein eigenes Auto verzichtet, ist begeisterter Fahrradfahrer, aber auch Fußgänger – und  eben deshalb mit den Zuständen hier in Schwerin nicht einverstanden.

2 Comments

  1. Uwe Reuker

    “Leider ist es auch in unserer Stadt gelegentlich zu beobachten, dass Radfahrer die Gehwege befahren.” (Zitat von der offiziellen Stadtseite Schwerin im Kontext >Gehwege ohne “Radfahrer frei”<!)
    Die Benutzung des Wortes "gelegentlich" zeigt die Sicht der Stadt auf das Problem, es wird als selten vorkommende Ausnahme (und damit tolerierbar) angesehen – dabei ist es in der Realität längst mehr oder weniger der Regelfall.
    Dass man vor diesem Hintergrund auch keinen Handlungsbedarf sieht, liegt auf der Hand.

    • Gerald Ullrich

      Vielen Dank für den Hinweis! Man könnte zu dem offiziellen Zitat auch anmerken: Wer nicht hinschaut, kann auch nichts beobachten.

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